- einsperren
- einkerkern; einschließen; hinter Schloss und Riegel bringen (umgangssprachlich); festnehmen; verhaften; die Handschellen klicken lassen (umgangssprachlich); in Haft nehmen; inhaftieren; einkassieren (umgangssprachlich); gefangen nehmen; einknasten (umgangssprachlich); einbuchten (umgangssprachlich); einlochen (umgangssprachlich)
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ein|sper|ren ['ai̮nʃpɛrən], sperrte ein, eingesperrt <tr.; hat:a) in einen Raum bringen und dort einschließen:den Hund in die/der Wohnung einsperren.b) (ugs.) ins Gefängnis bringen, gefangen setzen:einen Verbrecher einsperren.Syn.: ↑ festsetzen, gefangen nehmen, hinter Schloss und Riegel bringen (ugs.), in Arrest nehmen, in Gewahrsam nehmen, in Haft nehmen, ins Gefängnis stecken (ugs.), ins Loch stecken (ugs.), ↑ verhaften.* * *
ein||sper|ren 〈V. tr.; hat〉1. ein-, wegschließen2. ins Gefängnis setzen, inhaftieren* * *
ein|sper|ren <sw. V.; hat:1. (in einen Raum) einschließen:den Hund in der Wohnung, in die Wohnung e.2. (ugs.) ins Gefängnis bringen; gefangen setzen.* * *
ein|sper|ren <sw. V.; hat: 1. (in einen Raum) einschließen: den Hund in der Wohnung, in die Wohnung e.; Er lässt sich von seiner Frau jeden Abend e., um nicht zu trinken (Bieler, Mädchenkrieg 389). 2. (ugs.) ins Gefängnis bringen; gefangen setzen: man hatte ihn wegen Veruntreuung [zwei Jahre, für zwei Jahre] eingesperrt; seien Sie vernünftig. Er bringt Sie zur Meldung, dann sperrt man Sie ein (Sobota, Minus-Mann 68); damals wart ihr doch auch überzeugt, dass wegen eurer Gespräche niemand eingesperrt würde (Loest, Pistole 149).
Universal-Lexikon. 2012.